Häufig gestellte Fragen zum Gymnasium Nonnenwerth

Häufig gestellte Fragen zur geplanten Schulschließung und zur Zukunft von Nonnenwerth sowie die sachlich dargestellten Antworten finden Sie hier in Themenabschnitten aufgeführt.

Allgemeine Fragen zum Brandschutz:

Die Kosten für den Brandschutz für das Gymnasium Nonnenwerth werden mit mindestens 10 Mio. Euro beziffert. Warum ist das so teuer? Und warum geht die Elternschaft von Brandschutzkosten von nur etwa 1 Mio. Euro aus?

Inzwischen bestätigen zwei brandschutztechnische Stellungnahmen die Kosten von mindestens 10 Mio. Euro für den Brandschutz allein für den Schulbereich des Gebäudes. Hier ist die besondere Lage auf einer Insel und die damit verbundenen hohen Baukosten, die Auflagen zum Denkmalschutz sowie die temporäre Unterbringung der Schulklassen, z.B. in Containern, zu berücksichtigen.

Wichtig ist, dass diese Kosten erforderlich sind, um den Personenschutz sicherzustellen. Es geht nicht darum, die Gebäudesubstanz zu erhalten.

Die wesentlichen Kosten sind laut Stellungnahme des Architekturbüros Leckelt auf Basis der Begutachtung durch den öffentlich bestellten und vereidigten Brandschutzsachverständiger Paul Corall aus Mai 2021:

– 5,5 Mio. Euro für Baukosten wie u.a. Feuerlösch-/ Sprinkleranlage, neue Deckenkonstruktionen, Ausbau von Flucht- und Rettungswegen
– 1 Mio. Euro für Planungs- und Ingenieursleistungen
– 3,5 Mio. Euro für die Unterbringung von Klassen in Containern während der Bauphase

Inzwischen beziffert eine weitere gutachterliche Stellungnahme des Brandschutzsachverständigen Eckhard Hagen und des Architekten Ben Dieckmann aus Dezember 2021 die Kosten für die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen der Schule mit 13,8 Mio. Euro. Diese zweite Expertise stellt sogar heraus, dass ein weiterer Betrieb der Schule nur möglich sei, wenn das gesamte Objekt brandschutztechnisch ausgestattet wird, auch wenn ein Großteil der Flächen ungenutzt ist. Deshalb ist auch die Gesamtinvestition für das ganze Haus (20.000 qm) mit 20 Mio. Euro aufgeführt.

So ist das gesamte Gebäude mit Ausnahme des Erweiterungsbaus ein einziger Brandabschnitt mit sehr großen inneren Brandlasten (Holzdecken, Fußböden, Mobiliar, Papier, Schullabore etc.). Es gibt keine Brandmeldeanlage, keine Feuerlöscheinrichtungen, die ein Entstehen und Ausbreiten von Bränden verhindern, die vorhanden Treppenräume sind nicht abgeschlossen, führen nicht unmittelbar ins Freie und können nicht rauchfrei gehalten werden. Die Decken sind aus Holz, intensive Elektroinstallationen sind in den Abhangdecken vorhanden, Durchführungen durch Wände und Decken wurden nicht geschottet. Es gibt Bereiche mit gefangenen Räumen ohne zweiten Fluchtweg.

Die vielfach diskutierte Sprinkleranlage ist notwendig, da durch die Insellage nicht sichergestellt werden kann, dass zur Rettung von Leib und Leben innerhalb weniger Minuten die Feuerwehr vor Ort sein kann. Auch der Einsatz von Löschbooten wurde geprüft und ist keine Alternative. Eigentlich müssten sogar bauliche Veränderungen („Brandabschnitte“) vorgenommen werden, damit sich ein Feuer nicht durch das gesamte Gebäude ausbreiten kann, doch dies ist technisch nicht machbar. Daher wurde als Kompensationsmaßnahme vom Gutachter eine Sprinkleranlage vorgeschlagen.

Allein die kurzfristigen Maßnahmen zum Brandschutz, die zum Schuljahresbeginn 2021/22 durchgeführt wurden, um den laufenden Schulbetrieb zu erhalten, kosteten 300.000 Euro. Darin enthalten sind u.a. neue Fluchtwege am äußeren Gebäude, eine Brandmeldeanlage und der Umbau von größeren Räumlichkeiten zu Klassenräumen. Erwirkt werden konnte mit diesen Maßnahmen eine Duldung vom Kreis Ahrweiler bis zum 24.07.2022.

Wie kann eine Verlängerung der Duldung vom Kreis Ahrweiler zur Fortführung des Schulbetriebs erwirkt werden?

Die Duldung vom Kreis Ahrweiler erlischt mit der Frist zum Schuljahresende 2021/22. Sollte das Gebäude über den 24.07.2022 hinaus für den Schulbetrieb genutzt werden, ist eine ganzheitliche Bewertung des gesamten Klostergebäudes erforderlich, das ein Brandschutzkonzept und Maßnahmen für die komplette Anlage umfasst. Auf dieser Basis wäre von einem neuen Träger ein Bauantrag vorzubereiten.

Warum ist es so wichtig, zwischen dem Eigentum der Insel und der Trägerschaft des Gymnasiums Nonnenwerth zu trennen?

Die Liegenschaft steht im Eigentum des Gesellschafters Peter Soliman, der schon direkt zu Beginn der Diskussionen zur Schulschließung klargestellt hat, dass die Insel und die Gebäude nicht zum Verkauf stehen. Die Trägerschaft, derzeit die Private Gymnasium Nonnenwerth gemeinnützige GmbH, ist – wie schon zu Zeiten des Ordens – Mieter bzw. Pächter. Bei Verhandlungen zur Übernahme der Trägerschaft steht grundsätzlich ein Erwerb der Insel nicht zur Debatte.

Sind die Gutachten bzw. gutachterlichen Stellungnahmen offengelegt?

Die Unterlagen zur Kostenaufstellung des Architektenbüros Leckelt vom 23.08.2021, die brandschutztechnische Stellungnahme der Firma Hagen Ingenieurgesellschaft für Brandschutz sowie die Kostenkalkulation des Architekten Ben Diekmann vom 14.12.2021 sind hier unter „Unterlagen“ zur Einsicht hinterlegt.

Für eine Kostenschätzung ist die brandschutztechnische Stellungnahme eines Sachverständigen ausreichend. Ein komplettes Gutachten, also die akribische Aufnahme des Ist-Zustandes – u.a. durch die Erstellung eines vollständigen Aufmaßes und die Öffnung von Bauteilen nebst sachverständiger (technischer) Bewertung – war und ist nicht erforderlich. Es wird zu einem späteren Zeitpunkt ein gutachterliches Brandschutz-Konzept notwendig sein, um die erforderliche Baugenehmigung zu erhalten. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist sodann die vollständige Umsetzung der Vorgaben aus dem Brandschutz-Konzept zu bescheinigen, um den Betrieb wieder aufnehmen zu können.

Warum ist die Unterbringung in Containern notwendig und die Kosten so hoch?

Aufgrund der erforderlichen brandschutztechnischen Maßnahmen und der intensiven Bauphase von etwa 2 ½ Jahren ist eine provisorische Unterbringung der Klassen unumgänglich. Die Kosten für eine Containerlösung werden mit 3,5 Mio. Euro beziffert (siehe auch: Kostenaufstellung des Architekturbüros Leckelt). Zum Vergleich: Der Kreis Ahrweiler investiert derzeit in das Are-Gymnasium 6,5 Mio. Euro für einen temporären Standort in der Grafstadt. Dort werden für etwa 1.000 Schülerinnen und Schüler Containerlösungen gebaut. Am Franziskus Gymnasium Nonnenwerth müssten für etwa die Hälfte dieser Schülerzahl Container errichtet werden, zudem unter den stark erschwerten Bedingungen der Insellage mit schwieriger Anlieferung. Dieser Vergleich zeigt die Angemessenheit der Kostenkalkulation angesichts der hohen Nachfrage für solche provisorischen Unterbringungsmöglichkeiten.

Presseartikel aus „Blick aktuell“ vom 16.12.2021: „Are-Gymnasium: Container-Schule nimmt Gestalt an“

Woher kommen die Anforderungen an die Brandschutzmaßnahmen im Sommer 2021? Und waren die Mängel bei Erwerb der Immobilie absehbar?

Die Prüfung der baulichen Gegebenheiten wurde notwendig, da im Schuljahr 2021/22 mehr Schülerinnen und Schüler in das Franziskus Gymnasium Nonnenwerth (FGN) aufgenommen und die Klassenräume erweitert werden sollten. Denn erfreulicherweise stiegen die Anmeldezahlen im Frühjahr 2021 von 565 auf 620 Schülerinnen und Schüler, so dass künftig vier fünfte Klassen angeboten werden sollten. Diese Erweiterung erfordert jedoch eine Genehmigung der Schulaufsicht ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion des Landes Rheinland-Pfalz), die dazu ein pädagogisches und bauliches Konzept inklusive Brandschutzprüfung forderte. Die dafür erstellte brandschutztechnische Stellungnahme hat hierbei gravierende Mängel festgestellt, die die Schulgemeinschaft vor erheblichen Herausforderungen stellt.

Zum Zeitpunkt des Erwerbs der Immobilie waren die Mängel nicht bekannt. Vielmehr gibt es eine Bestätigung zum guten Zustand des Gebäudes und zur Erfüllung aller Voraussetzungen für den Schulbetrieb, die vom heutigen Eigentümer für ausreichend erachtet wurde.

Wie kann es sein, dass Brandschutzmaßnahmen überhaupt zu einer Schulschließung führen?

Eine Schließung von Schulen aufgrund der Brandschutz-Thematik ist keine Seltenheit. Denn es geht hier um die Sicherheit von Kindern. Weitere Beispiele von Schulschließungen wegen Brandschutzmängeln sind: die Frankfurter Erasmus-Schule (2020), das Euregio-Gymnasium in Bocholt (2020), die Gustav-Heinemann-Schule in Pforzheim (2017) sowie die Hauptschule Hitzestraße in Wanheimerort bei Duisburg (2013).

Sind die derzeitigen Brandschutzmängel eine Gefahr für Kinder und Lehrkräfte vor Ort?

Durch die Interimsmaßnahmen, die direkt zum Schulbeginn 2021/22 umgesetzt wurden, erfüllt der Träger derzeit die nötigsten Brandschutzauflagen. Doch auch diese Maßnahmen führen nur zu einer aktuell geltenden behördlichen Duldung und sind keine Dauerlösung. Zudem können damit auch nur Teile des Schulgebäudes genutzt werden (die Räume im 2. und 3. Obergeschoss sind gar nicht nutzbar) und einige Räume, teils „schul-fremde“ Räume, mussten umfunktioniert werden. Die Duldung läuft im Juli 2022 aus. Zudem sind die Gerüste am Gebäude nicht dauerhaft mit dem Denkmalschutz vereinbar. Um langfristig eine hohe Sicherheit für Lernende und Lehrende zu gewährleisten, sind maßgebliche Investitionen in den Brandschutz unumgänglich.

Fragen zum Wohnungsbau auf der Insel:

Es heißt, dass der Eigentümer der Insel plant, dort Wohnungen bauen zu lassen und es dazu bereits seit Frühjahr 2021 ein Exposé einer Immobilienfirma gibt. Stimmt das?

Der Eigentümer hat zu keiner Zeit geplant, auf der Insel Nonnenwerth Eigentumswohnungen bauen zu lassen. Dies war nie seine Intention, sondern die Insel dient der Gemeinschaft, kirchlichen Zwecken, pädagogischen Einrichtungen und dem Sport. So ist es auch im Bebauungsplan festgelegt. Vielmehr sollte der Schulbetrieb ausgebaut werden. Ein Wachstum der Schulanmeldungen war bereits nach wenigen Monaten erkennbar. Allerdings konnte die Klassenerweiterung letztlich durch die Brandschutzauflagen nicht umgesetzt werden.

Richtig ist, dass der Eigentümer den wirtschaftlichen Nutzen der Insel stärken und freie Räumlichkeiten nutzen wollte. Dazu war geplant, weitere Bildungsangebote wie Seminare und Repetitorien von Fachhochschulen und Universitäten aufzunehmen und auch Hochzeiten stattfinden zu lassen. An diesem Konzept haben Lehrkräfte mitgewirkt und das Vorhaben war bekannt.

Richtig ist außerdem, dass ein Exposé der Firma Brickstone Immobilien zum Bau von Eigentumswohnungen existiert. Dies wurde ausschließlich auf Initiative der Immobilienfirma erstellt – ohne Wissen und Beauftragung des Eigentümers. Die Angaben aus dem Exposé, die auch sehr rudimentär sind (z.B. ohne detaillierte Raum- und Preisangaben), hat der Immobilienmakler im Zusammenhang mit den Bemühungen um das zweite Standbein erlangt. Das Exposé war daher eine konzeptionelle Konstruktion, um potenziellen Partnern ein Projekt vorzustellen.

Zitat aus dem Schreiben der Firma Brickstone vom 22.10.2021:
„[…] Ich möchte Ihnen hiermit mitteilen, dass das Angebot, welches im Exposé dargestellt wird, von unserer Seite ein Missverständnis war und wir lediglich konzeptionell konstruiert haben, um eine Grundlage für ein Projekt mit Partnern zu entwickeln, was so jedoch nie zu Stande kommen konnte, wie sich später herausstellte. Es bestand und besteht kein Auftrag des Herrn Soliman für eine Vermarktung der Liegenschaft […]“

Fragen zur Position der politischen Gremien:

Warum ist der angebliche Rettungsversuch der Stadt Remagen zur Übernahme der Schulträgerschaft gescheitert? Es heißt, dass angestrebte Gespräche mit der Stadt Remagen zur Übernahme der Trägerschaft nicht zustande gekommen sind.

Es ist falsch, dass angeblich keine Gespräche mit der Stadt Remagen zu einer Übernahme der Trägerschaft geführt worden seien. Tatsächlich hat Peter Soliman der Stadt ein konkretes Angebot zur Übernahme der Trägerschaft, sogar ohne Zahlung einer Miete zu Beginn der Übernahme und später mit nur einer sehr kleinen Miete, gemacht. Dieses Angebot wurde bereits im Juli 2021 unterbreitet, von der Stadt Remagen bislang aber nicht angenommen.

Es hat auch Gespräche mit der Stadt Remagen zu einer Minderheitsbeteiligung an einer Trägerschaft des Gymnasiums Nonnenwerth gegeben. Allerdings gab es kein konkretes und verhandlungsfähiges Angebot durch die Stadt Remagen an den Eigentümer, auf dessen Grundlage weitere Gespräche hätten geführt werden können. Peter Soliman ist weiterhin bereit, mit der Stadt Remagen Gespräche über die Übergabe der vollständigen Trägerschaft des Inselgymnasiums ausschließlich an die öffentliche Hand zu führen.

Die politischen Gremien sprechen sich für den Erhalt der Schule aus. Was tun sie konkret dafür? Welche finanziellen Mittel stellen sie bereit?

Seit Anfang Juni ist öffentlich bekannt, dass der Schulträger eine Brandschutzproblematik und damit Finanzierungsbedarf hat. Der Schulträger hat daraufhin intensive Gespräche und Verhandlungen mit den Schulgremien und allen zuständigen politischen Gremien geführt. Leider gibt es keine finanziellen Hilfezusagen, Anfragen hierzu wurden mehrfach abgelehnt. Die Städte und Kreise der Region haben lediglich angeboten, als Vermittler zur Verfügung zu stehen. Der Bürgermeister von Remagen, Björn Ingendahl, hat zudem in einer E-Mail an den Schulträger bestätigt, dass auch die Stadt Remagen die Schule nicht übernehmen kann.

Erst Anfang Dezember hat der Rat der Stadt Remagen eine Resolution verabschiedet und sich darin für den Erhalt des Gymnasiums auf der Insel Nonnenwerth ausgesprochen. Konkrete Hilfeangebote von der Stadt sind aus der Resolution nicht ersichtlich. Auch die Landesregierung stellt klar, dass sie die Trägerschaft nicht übernehmen wird und hier auch nur als Vermittler agieren kann. So sagt Staatssekretärin Bettina Brück im Interview mit dem General-Anzeiger am 6.12.2021: „Das Land darf keine Privatschulen betreiben und deren Trägerschaft übernehmen.“

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich einige Politiker öffentlich zu Wort gemeldet haben, aber keiner konkrete Unterstützung angeboten hat.

Zum chronologischen Ablauf der Angebotsunterbreitung

Fragen zur Schulschließung:

Wer hat die Schulschließung angeordnet?

Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat nach Bekanntgabe der Brandschutzmängel in einem Aktenvermerk vom 04.06.2021 mitgeteilt, dass die Nutzung des Schulgebäudes nicht weiter zulässig ist – und das mit sofortiger Wirkung. Die sofortige Schließung konnte nur umgangen werden, indem kurzfristige Investitionen in den Brandschutz vorgenommen wurden. Damit wurde eine temporäre Nutzung zu Unterrichtszwecken, befristet bis zum 24.07.2022, bewirkt.

Eine verlängerte Duldung wird es, so der Kreis Ahrweiler, nur geben, wenn ein langfristiges Brandschutzkonzept für die gesamte Immobilie (ca. 21.000 qm) vorliegt. Und bereits heute ist bekannt, dass zur Sicherstellung des Schulbetriebs (ca. 8.500 qm) für den Träger Kosten in Höhe von mindestens 10 Mio. Euro für den Brandschutz fällig werden. Hinzu kommen aktuell Verluste von jährlich etwa 1 Mio. Euro. Das ist für den Schulträger nicht mehr finanziell tragbar, so dass er am 10.11.2021 nach intensiven Gesprächen mit Schulgremien und der Politik die Entscheidung getroffen hat, dass eine Schulschließung unvermeidbar ist und der Schulbetrieb nur bis Ende des Schuljahres 2021/22 fortgeführt wird. Mit dieser klaren und frühzeitigen Kommunikation wollte der Schulträger für Planungssicherheit in den Familien sorgen.

Auszug aus dem Aktenvermerk der Kreisverwaltung Ahrweiler, Bauaufsicht Abteilung 4.3, vom 04.06.2021: „Aufgrund der brandschutztechnischen Mängel und der konkreten Gefahr für Leib und Leben darf die Nutzung des Schulgebäudes (Klostergebäude) bis zur Beseitigung der Mängel nicht aufgenommen werden.“

Auszug aus dem Bescheid der Kreisverwaltung Ahrweiler vom 26.08.2021: „Die Freigabe der temporären Nutzung in den o.g. Bereichen des Franziskus Gymnasiums Nonnenwerth zu Unterrichtszwecken wird entsprechend Ihres Antrages vom 24.08.2021 befristet bis zum 24.07.2022.“

Pressemitteilung vom 10.11.2021

Der Schulträger hat erklärt, dass er die Trägerschaft der Schule zum Ende dieses Schuljahres, also im Sommer 2022, aufgibt. Warum findet sich kein neuer Träger, der die Schule übernimmt?

Der Schulträger hat seit Sommer 2021 mit Bekanntwerden der Finanzierungsprobleme für die Brandschutzkosten zahlreiche Gespräche geführt, um einen neuen Träger für das Gymnasium zu gewinnen. Zum einen gab es vereinzelt private Angebote. Allerdings scheiterten diese an dem fehlendem Kapitalnachweis der Interessenten oder der mangelnden Unterstützungsbereitschaft von Seiten der Behörden.

Zum anderen hat der Schulträger allen relevanten Institutionen – dem Land Rheinland-Pfalz, dem Kreis Ahrweiler und der Stadt Remagen – die Nonnenwerth-Trägerschaft angeboten. Die Konditionen für die Trägerschaft sind: kein Kaufpreis für die Schule, anfangs keine Miete, später zwei Euro pro Quadratmeter. Im Gegenzug sollte der neue Träger die erforderlichen Brandschutzkosten übernehmen. Dieses Angebot wurde von allen Institutionen abgelehnt. Für einen potenziellen neuen Schulträger würden zudem die Kosten, welche bei der Übernahme an den damaligen Verkäufer, den Orden der Franziskanerinnen, gezahlt wurden, nicht weiterberechnet.

Chronologischer Ablauf der Angebotsunterbreitung in „Unterlagen“ einsehbar

Inzwischen liegen zwei Stellungnahmen von Brandschutz-Sachverständigen vor, die die Kosten für die notwendigen Maßnahmen beide auf deutlich über 10 Mio. Euro (nur für den Schulbereich) veranschlagen.

Aktuell laufen die Gespräche mit dem von einigen Eltern gegründeten Verein „Rettet Nonnenwerth e.V.“. Auch hier steht der Kapital- bzw. Finanzierungsnachweis zur Bandschutzsanierung in erforderlicher Höhe noch aus. Ebenso liegt die erforderliche Genehmigung der Schulaufsicht ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion des Landes Rheinland-Pfalz) noch nicht vor. Zu den Angebotsinhalten wurde Vertraulichkeit vereinbart.

Der Träger ist weiter offen für eine Übernahme der Trägerschaft, sofern ein belastbares Konzept zum Brandschutz sowie auch der Finanzierungsnachweis erbracht wird.

Wie wird sichergestellt, dass die Klassen das Schuljahr reibungslos beenden können? Einigen Lehrkräften wurde bereits zum 31.02.2022 gekündigt – warum so früh und wie soll dann der Unterricht fortgesetzt werden?

Die Kündigungsfristen hängen stark von einzelvertraglichen Regelungen ab und liegen in der Regel zum Quartalsende. Um den Schulbetrieb bis zum Ferienbeginn, also bis Mitte Juli, aufrecht erhalten zu können und Stabilität zu ermöglichen, hat der Träger Bleibeprämien für die Lehrerinnen und Lehrer ausgeschrieben. Zur Planungssicherheit wurde nun auch der Unterrichtsplan umgestellt und die letzten Klausuren werden bis Ende Juni geschrieben. Auch die Abiturprüfungen werden Ende Juni abgeschlossen sein. So ist sichergestellt, dass die schulischen Anforderungen für einen entsprechenden Abschluss im Schuljahr 2021/22 erfüllt werden. Wichtig ist es aus Sicht des Trägers, bestmögliche Rahmenbedingungen für einen reibungslosen Schulalltag und einen qualitativ hochwertigen Unterricht bis zum letzten Tag zu gewährleisten.

Für die Lehrkräfte gilt: Die 20 beamteten Lehrerinnen und Lehrer werden an eine andere Schule versetzt. Die 55 angestellten Lehrkräfte können sich beim Land oder bei einem anderen Schulträger bewerben. Damit sie hierfür einen zeitlichen Vorlauf haben, wurde die Kündigung bereits Anfang November ausgestellt. Derzeit laufen Kündigungsschutzklagen, so dass aufgrund des laufenden Verfahrens noch keine abschließende Aussage getroffen werden kann.

Wie hilft die Schule bzw. der Träger den Schülerinnen und Schülern, eine neue Schule zu finden?

Die Schulaufsicht ADD hat sich bereits auf die Situation vorbereitet, um allen Schülerinnen und Schülern in umliegenden Schulen einen Schulplatz anbieten zu können. Auch das Land Nordrhein-Westfalen wurde bereits kontaktiert, da ein großer Teil der Schülerschaft aus dem Nachbarbundesland stammt und für sie Schulen in ihrer direkten Umgebung in Betracht kommen. Um sich in den Familien auf den Schulwechsel vorbereiten zu können und die Ungewissheit zu nehmen, war es dem Schulträger wichtig, bereits im November die Schulschließung zu verkünden.

Hätte die Schulschließung verhindert werden können?

Klar ist, dass der bisherige Schulträger den Schulbetrieb mit Ende des Schuljahres im Sommer 2022 endgültig einstellen wird. Dies ist aus Sicht des Schulträgers inzwischen unvermeidbar. Bereits im Juni war die Notlage öffentlich und trotz aller Anstrengungen von Seiten des Trägers wurde bis dato kein konstruktives Angebot zur Übernahme der Trägerschaft vorgelegt.

Fragen zur Finanzierung der Schule:

Wie stellt sich die Finanzlage der Schule konkret dar? Wie viel Geld fließt von den Eltern (Schulwerk e.V.) ein und wie wird dieses verwendet?

Die Einnahmen des Franziskus Gymnasiums betragen rund 3,3 Mio. Euro. Dies sind die Zuschüsse des Landes Rheinland-Pfalz für den Ersatzschulbetrieb. Die Ausgaben liegen bei etwa 4,3 Mio. Euro. Das führt zu einer Unterdeckung von mehr als einer Mio. Euro im Jahr.

Die Unterdeckung wird bislang vom Schulträger getragen. In Rheinland-Pfalz darf kein Schulgeld erhoben werden. Der Schulträger erhält aber freiwillige Beiträge von den Eltern, die über den Verein „Schulwerk e.V.“ an die Trägerschaft entrichtet werden. Durch steigende Beiträge der Eltern auf bis zu 200 Euro im Monat konnte die Unterdeckung in 2021 auf etwa 300.000 Euro reduziert werden. Diese Berechnung beachtet bisher nicht, dass durch den Wegzug der Ordensschwestern von der Insel zukünftig ein zusätzlicher Beitrag von 350.000 Euro fehlt.

Fragen zur Intention Inselkauf:

Warum hat der Träger die Schule überhaupt übernommen, wenn diese defizitär ist?

Der neue Träger ist angetreten, um das Gymnasium auf Nonnenwerth zu erweitern und langfristig erfolgreich zu gestalten. Das ist ihn mit der ISR Neuss zuvor gelungen, die heute mit rund 1.000 Schülerinnen und Schülern eine profitable und renommierte Privatschule ist.

Um die Attraktivität des Franziskus Gymnasiums zu steigern, hatte der Träger bereits in Förderunterricht, Breitbandanschluss und Marketingmaßnahmen investiert. So konnte die Nachfrage nach Schülerplätzen innerhalb kurzer Zeit erhöht werden. Die Trägerschaft hatte die Schule mit 560 Schülerinnen und Schülern im Sommer 2019 übernommen. Mit steigenden Anmeldezahlen und dann 620 Lernenden sollte – erstmalig in der Geschichte von Nonnenwerth – die Vierzügigkeit, sprich vier fünfte Klassen, angeboten werden. Zudem standen erste konkrete Planungen an, um das zweite Standbein auf der Insel in den zuvor vom Orden genutzten Bereichen aufzubauen. Dabei handelt es sich um bildungsnahe Angebote durch Fachhochschulen und Universitäten sowie die Durchführung von Hochzeiten, Kultur- und Freizeitveranstaltungen im besonderen historischen Ambiente.

Bis zum Zeitpunkt des Erwerbs der Immobilie in 2020 machte die Schule einen Verlust von 1,2 Mio. Euro im Jahr. Durch steigende Einnahmen aus dem Schulwerk e.V. verminderte sich die Lücke auf etwa 300.000 Euro. Mit den zusätzlichen Einnahmen, z.B. durch Veranstaltungen oder Seminare, war geplant, die Finanzierungslücke zu schließen, den fehlenden Beitrag des Ordens auszugleichen und langfristig ausgeglichene Ergebnisse zu erzielen.

Ist die Investition in eine Schule tatsächlich langfristig profitabel?

Alle Schulen im Norden von Rheinland-Pfalz schreiben rote Zahlen. In der Region Neuwied beträgt der Verlust der 27 Schulen im Durchschnitt 615.000 Euro (2021), in der Region Mayen-Koblenz liegt der Verlust der 25 Schulen sogar bei durchschnittlich 1,0 Mio. Euro (2021). Daher war die Ausgangslage bei der Übernahme des Franziskus Gymnasiums Nonnenwerth mit 1,2 Mio. Euro nicht ungewöhnlich. Der neue Träger hat im Jahr 2020 gute Chancen gesehen, durch Investitionen in die Attraktivität der Schule und den Aufbau eines zweiten Standbeins wie Veranstaltungen und Weiterbildungsangebote die Schule aus den roten Zahlen zu bekommen. Die Zeichen standen zunächst gut: Die Einnahmen stiegen aufgrund höherer Anmeldezahlen von Schülerinnen und Schülern sowie zunehmende Eltern-Spenden. Des Weiteren wurden Bemühungen unternommen, ein zweites Standbein auf der Insel zur weiteren Schließung der Finanzierungslücke ausfindig zu machen – zum Beispiel durch die Ansprache von Universitäten, Hochschulen wie auch Anbietern von Repetitorien in der Region. Doch die gravierenden Brandschutzmängel führten zur angeordneten Schulschließung durch die Kreisverwaltung, die nur temporär durch kurzfristige Investitionen in den Brandschutz umgangen werden konnte.

Zur Unterlage „Haushaltszahlen RP-Schulen Trägerschaft“

Warum verkauft der Träger die Insel nicht wieder?

Der neue Eigentümer wird an dem Eigentum der Insel festhalten und diese nicht verkaufen.

Fragen zur Zukunft von Nonnenwerth:

Was ist der Plan mit der Insel und ihren Gebäuden, wenn die Schule tatsächlich im Juli 2022 geschlossen wird?

Derzeit gibt es keine konkreten Pläne, wie die Insel Nonnenwerth künftig genutzt wird. Sollte es nicht zu einer Übernahme der Trägerschaft kommen, wird der Eigentümer nach dem ordentlichen Abschluss des Schuljahres 2021/22 auf die Stadt Remagen und den Kreis Ahrweiler zugehen, um gemeinsam Perspektiven für die Insel und ihre historischen Gebäudeeinheiten zu schaffen, die auch die berechtigten Interessen der Stadt Remagen und der ganzen Region angemessen berücksichtigen.

Warum kommt es nicht zu einer Übernahme der Trägerschaft durch die Privatschule Schloss Hagerhof?

Die Elternvertreter haben nach einem Gespräch mit dem Träger der Privatschule Schloss Hagerhof deutlich gemacht, dass sie an dieser Lösung nicht interessiert sind, weil sie davon ausgehen, dass sie wegen der notwendigen Abstimmungen zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz (Sitz der Schule) und Nordrhein-Westfalen (Sitz des neuen Trägers) zu komplex seien. Zudem befürchten sie, dass damit die Verhandlungen um eine Übernahme durch den Verein „Rettet Nonnenwerth“ obsolet würden. Dabei wird allerdings ausgeblendet, dass dies die erste und bisher einzige tragfähige Option war, um die notwendigen Brandschutzmaßnahmen zu finanzieren, die Voraussetzung für einen weiteren Betrieb des Gymnasiums Nonnenwerth sind und worin Schloss Hagerhof gerade keine unüberbrückbaren Hindernisse sah. Stattdessen besteht der Verein auf sein eigenes Angebot – verbunden mit dem Erwerb der Insel (was der Eigentümer ablehnt und auch für den Betrieb der Schule nicht notwendig ist – Hagerhof hat eine reine Pacht der Gebäude angeboten). Außerdem hat der Verein bislang keinen Finanzierungsnachweis über die notwendigen Kosten der Brandschutzmaßnahmen vorlegen können. Es ist verständlich, dass der Schulträger Hagerhof sein Unterstützungsangebot gegen den Willen der Elternvertreter nicht weiterverfolgt – auch wenn damit die erste sich als tragfähig abzeichnende Lösung zur Fortführung der Schule unterbunden wird.

Wie hätte eine Lösung mit Schloss Hagerhof aussehen können?

Die Privatschule Schloss Hagerhof war bereit, mit Hilfe der bereits bestehenden eigenen Trägergesellschaft auch die Trägerschaft für das Franziskus Gymnasium Nonnenwerth zu übernehmen und die Schulgebäude langfristig zu pachten. Damit hätte der Schulbetrieb fortgesetzt werden und das Franziskus Gymnasium Nonnenwerth eigenständig fortbestehen können. Zusätzlich hätte der Hagerhof eigenen Flächenbedarf auf Nonnenwerth gedeckt. Als Träger mit Sitz in NRW hätte der Hagerhof bzw. die neue Trägergesellschaft Mittel des Landes NRW (Ersatzschule) bekommen können. Die Schule auf Nonnenwerth wäre als „Außenstelle“ auf dem Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz geführt worden.

Der vorgesehene Pachtvertrag hätte eine Finanzierung der Brandschutzmaßnahmen durch den Eigentümer ermöglicht, so dass der langfristige Erhalt der Schule sichergestellt worden wäre. Ohne die notwendigen Brandschutzmaßnahmen, die auf diesem Wege gesichert worden wären, läuft die Duldung des Schulbetriebs am 24.07.2022 aus.